B.A.U.M.-Definition zur Klimaneutralität von Unternehmen

Voraussetzungen zur Einstufung der Klimaneutralität von Unternehmen gemäß B.A.U.M.-Definition 2021


Präambel

Die B.A.U.M.-Initiative Wirtschaft pro Klima unterstützt Unternehmen auf ihrem Weg zu einem klimaschonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen. Leitlinien, Expertenwissen, Best-Practice-Beispiele und die Vernetzung mit Akteurinnen und Akteuren der Nachhaltigkeit helfen dabei. Ziel ist es, möglichst viele Unternehmen auf ihrem Transformationsweg zu begleiten. Basis ist das Pariser Klimaschutzabkommen, das alle Staaten dazu auffordert, mit ihren Maßnahmen die Erderwärmung deutlich unter 2°C, möglichst auf 1,5°C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Das schließt Unternehmen mit ein. Der 6. Sachstandsbericht des Weltklimarats IPCC hat deutlich signalisiert, dass gegenüber 2019 eine Reduktion von 48% der globalen CO2-Emissionen bis 2030 und von 80% bis 2040 erfolgen muss sowie ein Abfall auf Netto-Null-Emissionen bis Anfang der 2050er-Jahre in allen Sektoren und Regionen, um das 1,5-Grad-Ziel noch erreichen zu können. Je schneller, entschiedener und wirksamer Unternehmen ihre Reduktionsschritte gehen, umso besser.

Die B.A.U.M.-Vorsitzende Yvonne Zwick hat am 16. Juni 2021 beim DNK-Kongress by CQC zum DNK-Kriterium 13 „Klimarelevante Emissionen” vorgetragen und in dem Rahmen die B.A.U.M.-Definition Klimaneutralität sowie einige Klimadienstleister aus dem Netzwerk vorgestellt. Sie finden die Präsentation hier.

Viele Unternehmen werben damit, „klimaneutral“ werden zu wollen oder es schon zu sein. Doch was bedeutet das? B.A.U.M. greift in dem Wissen, dass der Begriff „Klimaneutralität“ umstritten ist, diese Frage auf. Wir beschreiben mit der Initiative Wirtschaft pro Klima eine transparente und glaubwürdige Vorgehensweise bei der Vermeidung, Reduzierung und Kompensation von CO2eq bis hin zu einer nachvollziehbaren Klimaneutralität eines Unternehmens, die auf Wunsch in ihrer Qualität eingeschätzt, bestätigt und von B.A.U.M. attestiert wird.

Unser Ansatz ist nach aktuellem Wissen belastbar und praktikabel und folgt dem Dreischritt „Vermeiden – Reduzieren – Kompensieren“ in eben dieser Reihenfolge.

 

Klimaneutralität nach B.A.U.M.-Definition

B.A.U.M. definiert hierzu eine Vorgehensweise, wie Unternehmen sich hin zur individuellen Klimaneutralität entwickeln können. Dazu bieten wir Beurkundungen von Betrieben nach den drei Stufen Basic, Advanced und Leader an, die sie als klimabewusst, klimasensibel oder klimaneutral in der entsprechenden Kategorie ausweisen.

Stufe 1 – Basic – Klimabewusstes Unternehmen

  • Teilnahme an der Initiative Wirtschaft pro Klima verbunden mit der Zustimmung zum / Unterzeichnung des Unternehmensbekenntnisses von Wirtschaft pro Klima durch die Geschäftsführung.

  • Eine Treibhausgasbilanz für das max. zwei Jahre zurückliegende Bilanzjahr, erstellt gemäß anerkannter internationaler Standards (GHG-Protocol, DIN/ISO 14064, PAS 2060, TCFD) im ersten Schritt für den Hauptstandort und im weiteren Verlauf für alle Standorte des Gesamtunternehmens mit wesentlicher Geschäftstätigkeit. Sonstige indirekte Treibhausgasemissionen sind gemäß Scope 3 einzubeziehen, wenn sie in einer Wesentlichkeitsanalyse als relevant für das Unternehmen identifiziert wurden. Zur Überprüfung der Plausibilität und Qualität der Ergebnisse ist das Verfahren der Wesentlichkeitsanalyse offenzulegen.

  • Quantifizierte Zielsetzung zur Treibhausgasreduktion mit Darlegung von Maßnahmen, die geeignet sind, Treibhausgasemissionen zu vermeiden und zu reduzieren.

  • Kompensation aller nicht vermeidbaren direkten Treibhausgasemissionen gemäß Scope 1 und aller indirekten Treibhausgasemissionen gemäß Scope 2.

  • Vorlage eines Plans mit Aktivitäten und Zeithorizonten zur Reduktion der Kompensationsanteile.

  • Zeitliche Festlegung auf ein detailliertes, plausibles und nachweisbares Ziel für die Entwicklung qualifizierter unternehmensweiter Klimaneutralität.

Stufe 2 – Advanced – Klimasensibles Unternehmen

Wie Stufe 1 und zusätzlich:

  • Vermeidung, Reduktion und im letzten Schritt Kompensation aller als wesentlich eingestuften Treibhausgasemissionen auch aus Scope 3 (bzw. deren Modellierung / Annahmen) für das Gesamtunternehmen.

  • Qualifizierte (detaillierte, plausible, transparent nachweisbare) unternehmensweite Klimastrategie inkl. Verringerungsplan für Kompensationsanteile.

  • Prüfung und Verifizierung der Klimaziele des Unternehmens mit einem wissenschaftsbasierten Ansatz. Ein Unternehmen muss ggf. glaubhaft darlegen, warum ein wissenschaftsbasierter Ansatz wie Science Based Targets (SBT) im speziellen Fall nicht angewandt wird.

Es gilt das Proportionalitätsprinzip sowie die Orientierung an der ausgestoßenen Menge an Treibhausgasen.

Stufe 3 – Leader – Klimaneutrales Unternehmen

Königsklasse wäre das vollständig nachweisbare klimaneutrale Unternehmen, indem das Unternehmen noch über Stufe 2 hinausgeht. Es kümmert sich zusätzlich um die Vermeidung, Reduktion und im letzten Schritt Kompensation aller nicht vermeidbaren Treibhausgasemissionen inkl. Scope 3 für den Einzelstandort oder das Gesamtunternehmen mit Einbezug aller Standorte mit wesentlicher Geschäftstätigkeit. Inkludiert sind dort auch alle in der Vergangenheit verursachten und in der Atmosphäre wirksamen Emissionen. Da dies derzeit jedoch weder praktikabel noch leistbar scheint, bleibt abzuwarten, wann es die Systeme und Instrumente gibt, die es ermöglichen, von vollständiger Klimaneutralität zu sprechen.

inklusiver aller Standorte mit wesentlicher Geschäftstätigkeit inklusive aller in der Vergangenheit verursachten und in der Atmosphäre wirksamen Emissionen leistet.

Die Unternehmen müssen für eine Beurkundung gemäß Stufe 1-2 folgende Unterlagen einreichen:

  • Klimabilanzierung (wie angegeben)

  • Klimazielsetzung und Klimastrategie (wie angegeben)

  • Bei Kompensationsmaßnahmen: Nachweis des Projektierers über die Stilllegung von Verschmutzungsrechten (inkl. Registerauszug) bzw. die Förderung von Klimaschutzprojekten.
    Aus dem Nachweis müssen eindeutig hervorgehen:

    • Anzahl der Zertifikate / Tonnen Treibhausgase/CO2eq

    • Name des Unternehmens

    • Name und Identifikationsangaben zum Klimaschutzprojekt

    • Qualität des Klimaschutzprojekts durch Nachweis entsprechender Standards

  • Ggf. das Zertifikat des Kompensationsunternehmens mit Angaben zum Unternehmen und zu den kompensierten Mengen an Treibhausgasen/CO2eq

Als Vorgabe zu den verwendeten Standards bzgl. der Klimakompensation gelten die Aussagen des Umweltbundesamts in der Broschüre „Freiwillige CO₂-Kompensation durch Klimaschutzprojekte“ (ab S.21).

Die Daten müssen übereinstimmen und schlüssig sein. Wirtschaft pro Klima bietet eine Prüfung auf Plausibilität an, die beurkundet wird. Hierfür wird ein Bearbeitungsentgelt von 300 € zzgl. MwSt. (bei mehreren Standorten gemäß Aufwand mehr) erhoben.

Wenn Sie Ihr Unternehmen nach dem vorgestellten B.A.U.M.-Klimaneutralitätsstandard bewerten lassen möchten, wenden Sie sich bitte an den stellvertretenden B.A.U.M.-Vorsitzenden Martin Oldeland, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Bei Bedarf an tiefergehender Beratung und Klimabilanzierung vermitteln wir gerne an Partner aus unserem Netzwerk, die Ihnen ein für Ihre Bedarfe passendes Angebot unterbreiten.